Fragen und Antworten zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN BdA
31. Oktober 2020
Was fordern gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
7. November 2020. Der VVN-BdA wurde die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das Berliner Finanzamt forderte eine Steuernachtzahlung im 5-stellingen Bereich. Diese Forderung wurde der VVN-BdA nur gestundet. Zudem muss die VVN-BdA in Zukunft mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen rechnen, wenn die Gemeinnützigkeit nicht zurückgenommen wird. Was muss geändert werden, damit die VVN-BdA Gemeinnützigkeit zurück erhält? Was muss geschehen, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA dauerhaft zu sichern?
Es geht um drei Forderungen:
1. Die Abgabenordnung muss so geändert werden, dass die VVN-BdA nicht beweisen muss, dass sie nicht “linksextremistisch” ist. Die Beweislast, dass die VVN-BdA linksextremisitsich ist, müssen diejenigen tragen, die der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkennen wollen. Aber das ist nur ein Problem. Ein weiteres Problem:
2.: Wenn der Verfassungsschutz auch nur eines Bundeslandes oder der Bundesrepublik diesen Verein als “linksextremistisch” in seinem Verfassungsschutzbericht erwähnt, dann schreibt die Abgabenordnung vor, dass die Finanzbehörde davon auszugehen hat, dass ein Verein “linksextremistisch” ist. Diese Automatismus muss beendet werden. Weder der bayrische Verfassungsschutz noch irgendein anderer Verfassungsschutz darf in dieser Weise den politisch Verantwortlichen und der zuständigen Finanzbehörde verbindliche Vorgaben machen. Auch insoweit muss die Abgabenordnung geändert werden. Das größte Problem ist damit aber immer noch nicht beseitigt:
3. Wieso kam der bayrische Verfassungsschutz und mit ihm das Verwaltungsgericht München zu dem Ergebnis, die VVN-BdA als älteste antifaschistische Organisation sei zumindest “linksextremistisch beeinflusst”? Oder anders gefragt: Ist es fern liegend, dass verantwortliche Politiker auch ohne den beschriebenen gesetzlichen Automatismus zu demselben Ergebnis kommen? Immerhin hat die Berliner Finanzbehörde gemeint, dass ein Aufruf zur Blockade des Nazi-Aufmarsches nicht mit dem Respekt vor der Demonstrations- und Meinungsfreiheit zu vereinbaren sei. Nach dieser Rechtsmeinung wäre das dann “linksextremistisch” und könnte ein Grund für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sein. Wir müssen also tiefer graben: Es geht um die Begriffe “Extremismus” und “Linksextremismus” und um die Anwendung des Begriffs “Linksextremismus”. Antifaschismus als Verfassungsauftrag muss ernster genommen werden.
Politisch zivilgesellschaftliches und antifaschistisches Handeln ist gemeinnützig!
Auf seiner Website formuliert Benedikt Hopmann dazu Fragen und Antworten:
Link zur Website „widerstaendig“